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Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge
Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: bis zu 17.900 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Verheirate: bis zu 35.800 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, erhält ggf. die Wohnungsbauprämie (für die andere Einkommensgrenzen gelten).
Welche Einzahlungen werden gefördert?
Der jährliche maximale Sparbeitrag liegt bei 470 Euro für Alleinstehende und 940 Euro für Verheiratete.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% des geförderten Sparbeitrags. Alleinstehende erhalten so maximal 43 Euro jährlich, Verheiratete bis zu 85 Euro jährlich.
Welche Bauspartarife sind für eine optimale Förderung geeignet?
Da es bei der VL-Anlage in der Regel um reine Sparverträge geht, eignen sich kleine Bausparsummen (mit entsprechend niedrigen Abschlussgebühren) und Tarife mit möglichst hoher Guthabenverzinsung.
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