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Bausparen: die wichtigsten Fachbegriffe verständlich erklärt
Unser Bausparlexikon befindet sich noch im Aufbau. Ziel ist es, die Grundbegriffe des Bausparens möglichst einfach und verständlich zu erläutern.
Abschlussgebühr
Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine einmalige Abschlussgebühr fällig (je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 1,0-1,6% der Bausparsumme). Sie wird entweder mit den ersten Sparraten verrechnet oder separat in einer Summe bezahlt. Die Abschlussgebühr geht meistens als Provision an den Abschlussvermittler des Bausparvertrages.
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Von der Bausparsumme hängen beispielsweise die Höhe der Abschlussgebühr, das Mindestguthaben und die Höhe des späteren Zins- und Tilgungsbeitrages nach Zuteilung ab. Die Bauspar-summe bestimmt auch das anzusparende Bausparguthaben für die Zuteilung (Mindestsparguthaben) und die maximale Höhe des Bauspardarlehens.
Mindestsparguthaben
Für die Zuteilung eines Bausparvertrages (also die Möglichkeit, auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können), muss ein Bausparvertrag in einer bestimmten Höhe angespart werden. Das sind in der Regel je nach Bausparkasse und Tarif 30%-50% der Bausparsumme. Eine Kündigung des Bausparvertrages und Auszahlung des Guthabens ist vor Erreichen des Mindestsparguthabens möglich.
Negativerklärung
Ein Bauspardarlehen kann bis zu einem Betrag von 30.000 Euro ohne grundbuchliche Absicherung bereitgestellt werden, wenn der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse eine sog. Negativerklärung abgibt. Mit dieser Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, das Beleihungsobjekt in Zukunft nicht ohne die Zustimmung der Bausparkasse weiter zu belasten oder zu veräußern und auf Anforderung zu Gunsten der Bausparkasse doch noch eine Grundschuld in Darlehenshöhe als Sicherheit eintragen zu lassen.
Zuteilung
Unter Zuteilung versteht man, dass der Bausparer grundsätzlich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. Das ist dann der Fall, wenn die Bedingungen (Mindestsparguthaben und Bewertungszahl) des jeweiligen Bauspartarifes erfüllt sind.
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