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Ratgeber Bausparen
Hier finden Sie verschiedene Themen aus dem Bereich Bausparen. Dazu haben wir häufige Fragen zu Bausparkassen, Bauspartarifen und und Bausparverträgen aufgegriffen.
Bausparvertrag überspart: kann Bausparkasse kündigen?
Viele Bausparkassen kündigen hochverzinste Altverträge, sobald der Bausparer die komplette Vertragssumme eingezahlt hat. Ob eine solche Kündigung rechtens ist, war schon 2007/2008 immer wieder Grund für Auseinandersetzungen zwischen Bausparkassen und Verbraucherschützern.
Grundsätzlich gilt, dass Bausparkassen voll eingezahlte oder sogar übersparte Bausparverträge kündigen können. Hauptgrund ist, dass bei einem voll angesparten oder übersparten Bausparvertrag kein grundsätzlicher Anspruch auf das Bauspardarlehen besteht. Damit entfalle aber der eigentliche Sinn des Bausparens, der darin besteht, ein günstiges Bauspardarlehen zu erhalten. Von Klagen gegen Bausparkassen wegen der Kündigung derartiger Verträge raten Verbraucherschützer im Allgemeinen ab.
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