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Bausparförderung: Wohungsbauprämien
Die Wohnungsbauprämie gibt es für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag oder für die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) wenn die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschritten werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: bis zu 25.600 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Verheirate: bis zu 51.200 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Welche Einzahlungen werden gefördert?
Der jährliche maximale Sparbeitrag liegt bei 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 9% des geförderten Sparbeitrags. Alleinstehende erhalten so maximal 45,06 Euro jährlich, Verheiratete bis zu 90,11 Euro jährlich.
Welche Bauspartarife sind für eine optimale Förderung geeignet?
Da es sich bei der Anlage in der Regel um reine Sparverträge handelt, eignen sich kleine Bausparsummen (mit entsprechend niedrigen Abschlussgebühren) und Tarife mit möglichst hoher Guthabenverzinsung.
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